Dokumente
Für die Anmeldung bei Behörden oder für die Eröffnung eines Firmenkontos werden verschiedenen Firmenunterlagen benötigt. Die Wichtigsten im Überblick:
Wozu überhaupt Dokumente?
So wie reale, natürliche Personen zu verschiedenen Gelegenheiten ihren Ausweis oder den Reisepass vorzeigen müssen, gibt es auch bei Gesellschaften eine Reihe von Dokumenten, die die Existenz und die Identität der Firma belegen und die Auskunft darüber geben, wer in welcher Form am Unternehmen beteiligt und wer für die Firma verantwortlich ist.Certificate of incorporation - Gründungsurkunde
Das Certificate of incorporation ist eine Art Geburtsurkunde für jede Firma. Es bestätigt, dass und wann genau die Company in das englische Handelsregister eingetragen wurde. Es enthält den Firmennamen, das Gründungsdatum und die Company-Nummer. Die Limited Company erlangt mit der Ausstellung des Certificate of incorporation ihre Rechtsfähigkeit, so dass von diesem Datum an im Namen der Gesellschaft wirksame Rechtsgeschäfte getätigt werden können.Gesellschaftsvertrag und Satzung
Der Gesellschaftsvertrag (Memorandum) und die Satzung (Articles) sind das rechtliche Kernstück einer Limited Company. Die Satzung regelt dabei in erster Linie die innere Organisation, also das Innenverhältnis der an der Gesellschaft beteiligten Personen, während das Memorandum Angaben enthält, die für das Außenverhältnis entscheidend sind. Beide sind in der Regel zusammengeheftet und werden ein England kurz als "Mem & Arts" bezeichnet.Handelsregisterauszug
Ein englischer Handelsregisterauszug fasst ebenso wie ein deutscher verschiedene Eck- oder Stammdaten einer Firma zusammen, die beim englischen Handelsregister eingetragen sind. Er benennt unter anderem die aktuelle Anschrift einer Limited Company und auch den oder die Geschäftsführer sowie den Secretary.Beglaubigte Übersetzung
Entsprechend des deutschen Handelsgesetzes ist für eine Anmeldung von ausländischen Kapitalgesellschaften (§§ 13 ff HGB) in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung von bestimmten Firmenunterlagen notwendig. Beglaubigt bedeutet, dass ein staatlich beeidigter, deutscher Übersetzer die Übereinstimmung des Inhalts der Übersetzung mit dem des englischen Originals bestätigt.Apostille
Ein englischer Handelsregisterauszug, auch wenn er vom englischen Handelsregister beglaubigt wurde, ist in Deutschland zunächst nicht gültig bzw. er wird in der Regel in dieser einfachen Form nicht akzeptiert, weil er nicht fälschungssicher ist, womit seine Beweiskraft leidet.






