Annual Return hat neue Form
Jede Limited Company ist verpflichtet einmal jährlichen einen Gesellschaftsbericht (annual return) beim Handelsregister einzureichen, mit dem auch die Gesellschafterliste der Limited Company aktualisiert und öffentlich zugänglich gemacht wird.
Als problematisch angesehen wurde der Umstand, dass bislang dabei auch die privaten Wohnanschriften der Gesellschafter veröffentlicht wurden, die bei private limited companies (LTDs) nun nicht mehr angegeben werden müssen. Es genügt künftig die namentliche Nennung aller Gesellschafter. Die Anschriften hingegen müssen nicht mehr aufgeführt werden. Eine abweichende Regelung gilt bei public limited companies (PLCs).
Die Neuregelung führt dazu, dass sich die Form des annual return ändert. Für Returns, die zu einem Datum nach dem 1. Oktober angefertigt werden, muss nun die neue Version des annual returns verwendet werden. Returns die vor dem 1. Oktober datiert sind, müssen in der bisherigen Form eingereicht werden.
Die Neuregelungen hierzu finden sich in den Sections 116-119 des Companies Act 2006.






