Was genau ist eine Ltd.?
Sowohl in Deutschland als auch in England gibt es für Unternehmer oder Unternehmen verschiedene Rechts- oder Gesellschaftsformen, die einen Zusammenschluss von mehreren Geschäftsleuten rechtlich ausgestalten. Die britische private company limited by shares (LTD) ist dabei das direkte Gegenstück zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Wie bei einer deutschen GmbH gibt es auch bei einer Limited Company eine strikte Trennung zwischen den Inhabern einer Gesellschaft und der Gesellschaft selbst, die ein völlig eigenständiges Rechts- und Steuersubjekt darstellt. Sie tritt nach außen hin als Vertragspartner gegenüber Kunden oder Lieferanten oder auch als Partei in einem Rechtsstreit auf. Die finanzielle Haftung ist dabei immer auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Die Inhaber selbst haften nur mit dem eingebrachten Stammkapital.
Während bei einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 EUR gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es in England keinerlei Vorschriften, die ein Mindestkapital erforderlich machen. Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränker Haftung genügt deshalb ein Euro als Einlage – was den gravierendsten Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen ausmacht: Eine Limited Company kann im Gegensatz zu einer GmbH auch dann gegründet werden, wenn kein oder nur wenig Eigenkapital zur Verfügung steht.
Durch die im EG-Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit ist es seit geraumer Zeit auch für deutsche Geschäftsleute möglich, in England eine englische LTD zu gründen, um in Deutschland damit zu arbeiten. Zu diesem Zweck wird nach der Gründung in England eine Zweigstelle in Deutschland errichtet. Die rechtliche Zulässigkeit von Limited Companies in Deutschland wurde durch eine Reihe von Gerichtsurteilen – unter anderem auch durch den deutschen Bundesgerichtshof (BGH 13.03.2003 - VII ZR 370/98) – inzwischen mehrfach bestätigt.
Derzeit werden etwa 50.000 Limited Companies in Deutschland betrieben. Für etwa ein Viertel aller Gesellschaftsgründungen, die früher auf eine GmbH entfallen wären, wird inzwischen die englische Limited als Rechtsform gewählt.








