Wozu braucht man eine Apostille?
Ausländische Urkunden sind in Deutschland in ihrer Ursprungsform zunächst nicht gültig und werden für behördliche bzw. gerichtliche Zwecke - wozu z.B. eine Handelsregistereintragung zählt - nicht anerkannt. Entsprechend des so genannten Haager Abkommens ist für ausländische Urkunden (beglaubigte Firmendokumente gelten in diesem Kontext als solche) eine zusätzliche Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Urkunde bestätigt.
Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt. Eine Apostille ist also nicht wie oft angenommen ein eigenständiges Dokument, sondern eine Apostille beglaubigt ein anderes Dokument.
Mehr dazu lesen Sie hier.
Ausländische Urkunden sind in Deutschland in ihrer Ursprungsform zunächst nicht gültig und werden für behördliche bzw. gerichtliche Zwecke - wozu z.B. eine Handelsregistereintragung zählt - nicht anerkannt. Entsprechend des so genannten Haager Abkommens ist für ausländische Urkunden (beglaubigte Firmendokumente gelten in diesem Kontext als solche) eine zusätzliche Überbeglaubigung erforderlich, die die Echtheit dieser Urkunde bestätigt.
Diese Überbeglaubigung wird Apostille genannt. Eine Apostille ist also nicht wie oft angenommen ein eigenständiges Dokument, sondern eine Apostille beglaubigt ein anderes Dokument.
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