Wer ist für die Anmeldung der Limited zuständig?
Die Anmeldung wird durch den Geschäftsführer vorgenommen, der die Limited in Deutschland rechtlich vertritt. Es kann auch einer anderen Person eine Vollmacht dafür erteilt werden, welche bei einer Handelsregistereintragung und für die Eröffnung eines Bankkontos notariell beglaubigt sein muss.
Die Anmeldung wird durch den Geschäftsführer vorgenommen, der die Limited in Deutschland rechtlich vertritt. Es kann auch einer anderen Person eine Vollmacht dafür erteilt werden, welche bei einer Handelsregistereintragung und für die Eröffnung eines Bankkontos notariell beglaubigt sein muss.







