Muss eine Limited Company immer und in jedem Fall in Deutschland angemeldet werden?
Nein. Es müssen nur Firmen angemeldet werden, deren Verwaltungssitz/Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet und die eine Geschäftstätigkeit entfalten und Umsätze tätigen. Wenn die Gesellschaft zum Beispiel zunächst zunächst nur gegründet wurde um den Firmennamen zu sichern, ohne dass sie Aktivitäten entfaltet oder Umsätze tätigt, muss sie auch nicht angemeldet werden.
Befindet sich die Geschäftleitung der Gesellschaft außerhalb Deutschlands, so muss die Limited in Deutschland ebenfalls nicht angemeldet werden.







