Limited & Handelsregister - muss eine Limited in das Handelsregister eingetragen werden?
Jein, denn es gibt die Theorie - und die Praxis. Ein Großteil der in Deutschland tätigen Limited Companies ist nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen. Für die Rechtsfähigkeit - und damit den Haftungsschutz - ist es unerheblich, ob eine Limited in das deutsche Handelsregister eingetragen ist, denn eine Limited erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das englische Handelsregister. Die Eintragung in das deutsche Handelsregister hat nur bezeugenden (deklaratorischen) Charakter.
Allerdings können andere Behörden - vor allem die Gewerbeämter - auf eine Registereintragung der Limited in Deutschland drängen, d.h. die Anmeldung wird vom Vorhandensein eines deutschen Handelsregisterauszug abhängig gemacht. Dann hilft alles nichts, und man muss die Limited in das Handelsregister eintragen lassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Jein, denn es gibt die Theorie - und die Praxis. Ein Großteil der in Deutschland tätigen Limited Companies ist nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen. Für die Rechtsfähigkeit - und damit den Haftungsschutz - ist es unerheblich, ob eine Limited in das deutsche Handelsregister eingetragen ist, denn eine Limited erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das englische Handelsregister. Die Eintragung in das deutsche Handelsregister hat nur bezeugenden (deklaratorischen) Charakter.
Allerdings können andere Behörden - vor allem die Gewerbeämter - auf eine Registereintragung der Limited in Deutschland drängen, d.h. die Anmeldung wird vom Vorhandensein eines deutschen Handelsregisterauszug abhängig gemacht. Dann hilft alles nichts, und man muss die Limited in das Handelsregister eintragen lassen.
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