Anmeldung [DE]
Um mit einer Limited Company in Deutschland arbeiten zu können, ist es erforderlich eine deutsche Zweigstelle zu errichten und diese behördlich anzumelden. Des Weiteren muss eine deutsche Steuernummer beantragt werden. Alle Details dazu finden Sie hier.
Warum und wo anmelden?
Prinzipiell ist eine Limited Company sofort nach der Eintragung in England international rechts- und geschäftsfähig, denn durch den Eintrag in das englische Handelsregister wird die Limited existent. Befindet sich jedoch die Geschäftsleitung der Gesellschaft - und damit der Verwaltungssitz - in Deutschland, so führt dies entsprechend des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen England und Deutschland zur Auslösung einer selbständigen Betriebsstätte in Deutschland, die angemeldet werden muss, bevor sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen darf.Gewerbeamt
Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt der deutschen Gewerbeordnung (GewO), die vorschreibt, dass jedes Gewerbe angemeldet werden muss und dass bestimmte Tätigkeiten einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, bevor eine Anmeldung erfolgen kann.Finanzamt
Grundsätzlich ist eine von Deutschland aus geführte Limited Company mit ihrer Zweigniederlassung genauso steuerpflichtig wie eine deutsche GmbH. Sie muss beim jeweils zuständigen Finanzamt angemeldet werden.






