Mein Anbieter bedroht mich, was soll ich tun?
Es kommt nicht selten vor, dass Anbieter bei einem verlorenengegangen Kunden ihren Unmut darüber am Kunden selbst auslassen und bei einer Kündigung mit Sanktionen oder Konsequenzen drohen, was teilweise soweit geht, dass gleich die Löschung der gesamten Firma angedroht wird.
Es kommt nicht selten vor, dass Anbieter bei einem verlorenengegangen Kunden ihren Unmut darüber am Kunden selbst auslassen und bei einer Kündigung mit Sanktionen oder Konsequenzen drohen, was teilweise soweit geht, dass gleich die Löschung der gesamten Firma angedroht wird.
Ihr Anbieter kann allerdings nicht machen was er will, sondern er macht sich gem. § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflicht, sollte er Ihnen bzw. Ihrer Gesellschaft tatsächilch einen Schaden zufügen. Werden die Drohungen allzu blumig und vollmundig, macht er sich ggf. auch wegen Nötigung nach § 240 StGB strafbar. Erfahrungsgemäß glätten sich deshalb die Wogen im Anschluss in der Regel auch recht schnell wieder.







