Benötige ich für einen Wechsel die Zustimmung meines bisherigen Anbieters?
Nein, da dieser hinsichtlich Ihrer Firma keinerlei Mitspracherecht hat, sondern im Gegenteil: Der Anbieter ist weisungsgebunden und Sie können mit Ihrer Gesellschaft grundsätzlich tun und lassen, was Sie möchten.
Nein, da dieser hinsichtlich Ihrer Firma keinerlei Mitspracherecht hat, sondern im Gegenteil: Der Anbieter ist weisungsgebunden und Sie können mit Ihrer Gesellschaft grundsätzlich tun und lassen, was Sie möchten.







